Ab 1. Juni 2019, IKB teilnehmer müssen Zwischenfälle (oder einen entsprechenden Verdacht) in Ihrem eigenen Betrieb der IKB-Meldestelle melden.
IKB Kip-Teilnehmer melden Zwischenfälle in Bezug auf den eigenen Betrieb, die einen Zusammenhang mit dem Geltungsbereich von IKB Kip haben, also zum Beispiel die Lebensmittelsicherheit, Hygiene oder Rückverfolgbarkeit betreffen (sowohl gesetzliche als auch darüber hinausgehende Vorschriften). IKB Kip-Teilnehmer müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Feststellung eines Zwischenfalls eine Meldung machen.
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